Lehre & Urheberrecht – Was darf ich nutzen, was lasse ich lieber? Und welchen Mehrwert bieten mir OER?

Das Urheberrechtsgesetz sieht einen hohen Schutz für Urheber*innen vor, aber auch viele Nutzungserlaubnisse zugunsten von Unterricht und ­Lehre.

In dieser Online-Veranstaltung wird anhand relevanter Rechtsprechung aufgezeigt, was urheberrechtlich geschützt ist, inwieweit Materialien, an denen andere (z. B. Verlage oder Kolleg*innen) die Rechte halten, in der Lehre eingesetzt werden können, was bei Nutzung von Zitaten rechtlich zu beachten ist und inwieweit Open Educational Resources (OER) eine wertvolle Option für Lehrende sind.

Ablauf:
In der ersten Hälfte wird in einem Kurzvortrag urheberrechtliches Basiswissen mit Fokus auf den gesetzlichen Erlaubnissen für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG) vermittelt.
In der zweiten Hälfte besteht Gelegenheit, ganz konkrete urheberrechtlich relevante Fragen für den Lehralltag, insbesondere in Zeiten digitaler Lehre, zu stellen.

Lernziele:
Die Teilnehmenden

  • wissen, was urheberrechtlicher Schutz bedeutet bzw. wann er überhaupt vorliegt;
  • kennen die gesetzlichen Möglichkeiten für den Einsatz fremder Materialien wie Abbildungen, Texte, Screenshots etc. in ihrer (ggf. auch digitalen) Lehrtätigkeit;
  • sind über die rechtlichen Anforderungen bei Nutzung von Zitaten im Bilde;
  • erkennen die Vorteile offener Bildungsmaterialien für sie persönlich;
  • wissen, wo sie OER finden können und was bei deren Nutzung zu beachten ist.

Voraussetzungen:
Die Teilnahme am Workshop eignet sich insbesondere für Neuberufene, aber auch für bereits länger tätige Lehrende, die wissen möchten, worauf sie in urheberrechtlicher Hinsicht bei ihrer Lehrtätigkeit achten müssen. Die Veranstaltung ist selbstverständlich offen für alle, die sich für Urheberrecht und offene Bildung interessieren.

Fragen können gern vorab per E-Mail eingereicht werden.

Referentin: Andrea Schlotfeldt

Datum Wednesday, 23. November 2022
Ort
ZOOM