Digitale Lehre & Urheberrecht

Was ist im Rahmen des Urheberrechts erlaubt ( oder ggf. auch nicht)?

Das Urheberrecht sieht einen hohen Schutz für Urheber:innen vor, aber auch viele Erlaubnisse zugunsten von Unterricht und Lehre – auch wenn es darum geht, Lehrinhalte digital zu vermitteln.

In der Online-Veranstaltung wird aufgezeigt, was es mit dem urheberrechtlichen Schutz auf sich hat, inwieweit Materialien, an denen andere die Rechte halten (bspw. Verlage oder Kolleg:innen) in Unterricht und Lehre eingesetzt werden können, welche Anforderungen das Zitatrecht mit sich bringt und inwieweit Open Educational Resources einem Mehrwert für Lehrende bieten können.

In einem Vortragsteil in der ersten Hälfte wird Basiswissen vermittelt, wobei der Fokus auf den Erlaubnissen, die § 60 a UrhG (Teil des sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes; kurz: UrhWissG) vorsieht, liegen wird. In der zweiten Hälfte besteht Gelegenheit, urheberrechtlich relevante Fragen für den Lehralltag, insbesondere in Zeiten digitaler Lehre, zu stellen. Diese können auch gern vorab per E-Mail eingereicht werden.

Online Termin: 23.09.2020, 14.00 bis 15:30 Uhr

Andrea Schlotfeldt freut sich darauf, mit euch urheberrechtliche Aspekte bei der Erstellung eurer digitalen Lehrinhalte zu besprechen und die Möglichkeiten (und Grenzen) des Urheberrechts in der Lehre aufzuzeigen.

Veranstaltungsort: ZOOM; die Teilnehmenden erhalten am Vortag eine Einladung in den Zoom-Raum.

Datum Wednesday, 23. September 2020